Anlagensicherheit
Bue-Engineering
Leistungen
Anlagensicherheit und Ex-Schutz
Für die Veredelung von Oberflächen werden verschiedene Verfahren wie das Lackieren mit Nasslack, die Beschichtung mit Pulver oder Flock genutzt. Bei all diesen Verfahren werden heute Elektrostatische Sprühanlagen und Sprühgeräte eingesetzt.
Für Hersteller wie Betreiber ergeben sich aus der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU und der Richtlinie 1999/92/EG die Anforderung, mögliche Risiken im Umgang mit diesen Anlagen zu ermitteln und mögliche negative Folgen auf Menschen und Umwelt zu minimieren.
Durch meine aktive Mitarbeit im Normungs-Komitee K239-Elektrostatische Sprüheinrichtungen und fortlaufende Weiterbildung verfüge ich über das nötige Hintergrundwissen für die Bewertung und Vermeidung von Gefährdungen an diesen Anlagen.
Mit der Qualifikation als ´Zur Prüfung befähigte Person´ gemäß BetrSichV, Anhang 2 – Abschnitt 3 – unterstütze ich Sie als Sachverständiger mit entsprechender Expertise und geeigneten Konzepten zu den nachfolgenden Themen.
Gefährdungsbeurteilungen
Jeder Arbeitsplatz muss sicher sein.
Ich erstelle die nötigen Gefährdungsbeurteilungen und erarbeite Konzepte zur Vermeidung der erkannten Gefährdungen.
Die Anforderungen für den Betreiber ergeben sich aus der Richtlinie 1999/92/EG,
umgesetzt durch Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §3), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV §6) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5), sowie die Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) und Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS).
Ex-Schutzkonzepte
Bei der Verarbeitung brennbarer Stoffe oder Flüssigkeiten muss eine mögliche Explosionsgefährdung bewertet und begrenzt werden.
Mein Leistungsumfang umfasst die Erstellung eines, auf Ihre Gegebenheiten abgestimmten Explosionsschutzkonzeptes gemäß GefStoffV §6 Abschnitt 9, mit
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV §3 und GefStoffV §6,
Zoneneinteilung und Zonenbewertung im Bereich von Staub- oder Lösemittelbelastungen,
sowie Bewertung des Anlagenumfelds gemäß den gültigen Regelwerken
TRGS 720, TRGS 721, TRGS 722, TRGS 723, TRGS 724, TRGS 725, TRGS 726, TRGS 727, TRGS 800
Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Elektrostatische Sprühanlagen für brennbare Beschichtungsstoffe gelten als überwachungsbedürftige Anlagen gemäß BetrSichV – Anhang 2
Erforderliche Prüfungen sind benannt in der BetrSichV
§14 – Prüfung der Arbeitsmittel vor erstmaliger Verwendung,
§15 – Überwachungsbedürftige Anlagen, Prüfung vor Inbetriebnahme und
§16 – Wiederkehrende Prüfungen
Mit der Qualifikation als ´Zur Prüfung befähigte Person´ gemäß BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3 führe ich die vorgeschriebenen Prüfungen gemäß TRBS 1201 Teil1 durch.
Konformitätsbewertungen
Jedes Produkt muss sicher sein.
Ich begleite den Entwicklungsprozess von der Risikoanalyse gemäß EN ISO 12100 bis hin zur CE- Kennzeichnung. Die Dokumentation erfolgt über das Software-Tool Savexpert 8.6.
Alle Betriebsmittel, die zur Verarbeitung von (brennbaren) Werkstoffen bestimmt sind und eine eigene potenzielle Zündquelle aufweisen, fallen unter die Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-Richtlinie).
Anforderungen an den Hersteller von Elektrostatische Sprühanlagen und -einrichtungen ergeben sich aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), der Produktsicherheitsverordnungen (11.ProdSV) und den entsprechenden EN-Normen
DIN EN 50050-1, DIN EN 50050-2, DIN EN 50050-3, DIN EN 50176, DIN EN 50177, DIN EN 50223, DIN EN 50059, DIN EN 50348, DIN EN 16985
Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern
Gemäß GefStoffV §14 und BetrSichV §12 hat der Betreiber die Pflicht, Betriebsanweisungen für die Arbeitsbereiche zu erstellen und die Beschäftigten mindestens einmal jährlich entsprechend zu unterweisen.
Ich erstelle die nötigen Betriebsanweisungen und führe die Unterweisungen von Mitarbeitern in Bereichen mit Explosionsgefährdungen durch, inclusive Vermittlung des nötigen Hintergrundwissens um die Wirkzusammenhänge im Ex-Schutz.
Bestandsschutz oder Pflicht zur Nachrüstung
Rechtmäßig in Verkehr gebrachte Geräte und Produkte entsprechen dem „Stand der Technik“ zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens und gelten als sicher.
Diese Produkte genießen Bestandsschutz, solange keine neuen Erkenntnisse über eine Gefährdung vorliegen.
Werden Gefährdungen erkannt, besteht für den Betreiber die Pflicht zur Nachrüstung.
Ich unterstütze Sie bei der Bewertung gemäß EmpfBS 1114 (Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln) und erarbeite Lösungen zur Umsetzung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
+49 178 310 9898
ub@bue-engineering.com